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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen von collective mind abweichende Bedingungen des Kunden erkennt collective mind nur an, wenn collective mind ausdrücklich schriftlich der Geltung zugestimmt hat.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

2. Angebot und Vertragsschluss

  1. Im Falle von Entwicklungs- bzw. Beratungsverträgen erstellt collective mind auf der Basis der gemeinsam mit dem Kunden erarbeiteten Leistungsbeschreibung ein Angebot. Der Kunde ist verpflichtet, detailliert seine Anforderungen zu benennen und die Leistungsbeschreibung auf Vollständigkeit zu überprüfen. An dieses Angebot hält sich collective mind für einen Zeitraum von vier Wochen gebunden.
  2. Jede Bestellung von Lieferungen bzw. Beauftragung mit einer sonstigen Leistung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot, sofern sich aus der Bestellung bzw. Beauftragung oder den sonstigen Vereinbarungen nichts anderes ergibt. collective mind ist berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Zugang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Lieferung bzw. Erbringung der sonstigen Leistungen an den Kunden erklärt werden.

3. Termine und Fristen

  1. Termine und Fristen sind verbindlich, wenn sie von collective mind und dem Kunden im Einzelfall schriftlich als verbindlich vereinbart worden sind. Die Leistungsfrist beginnt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, mit Vertragsschluss bzw. Absendung der Auftragsbestätigung.
  2. Die Einhaltung von Terminen und Fristen setzt voraus, dass der Kunde sämtliche für die Lieferungen erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung stellt, insbesondere die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen erbringt.
  3. Ist die Nichteinhaltung von Terminen und Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche Ereignisse, wie Streik, Aussperrung zurückzuführen, verlängern sich die Termine und Fristen angemessen.

4. Änderungen

  1. Der Kunde kann jederzeit schriftlich eine Änderung der Anforderungen verlangen. collective mind wird dieses Verlangen überprüfen und dem Kunden mitteilen, ob der Änderungsvorschlag im Rahmen der vereinbarten Leistungen durchführbar ist.
  2. Der Kunde wird das Änderungsangebot innerhalb der im Angebot bestimmten Annahmefrist (Bindefrist) entweder annehmen oder ablehnen.
  3. Bis zur Annahme des Änderungsangebotes werden die Arbeiten auf der Grundlage der bisherigen vertraglichen Vereinbarungen weitergeführt.

5. Vergütung, Zahlungsbedingungen

  1. Soweit nichts Gegenteiliges ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, gelten die Preise von collective mind für Kaufverträge ab Werk ausschließlich Verpackung und Versand und zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils gültiger Höhe.
  2. Dienst- und Werkleistungen erfolgen zu den Preisen und besonderen Bedingungen des jeweiligen Vertrages.
  3. Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise „Netto" zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer von z.Z. 19%.
  4. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Preise bzw. Tagessätze zzgl. entstehender Reise- und Nebenkosten.
  5. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Leistungserbringung. collective mind ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
  6. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet.

6. Eigentums- und Rechtevorbehalt

  1. collective mind behält sich sämtliche Rechte an den Lieferungen bzw. Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag vor.
  2. Vor vollständiger Bezahlung dürfen Lieferungen und Leistungen von collective mind weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden.

7. Überlassung von Software/Dokumentationsmaterial

  1. Beinhaltet der Vertragsgegenstand die Überlassung von Software, räumt collective mind dem Kunden das nicht weiter übertragbare und nicht ausschließliche Recht ein, die im Auftrag näher spezifizierte Software und, sofern vorhanden, das Dokumentationsmaterial auf unbestimmte Zeit zu nutzen.
  2. Sofern Standardsoftware Gegenstand der vertraglich geschuldeten Leistungen ist, darf von der gelieferten Standardsoftware nur in Übereinstimmung mit den Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers Gebrauch gemacht werden.
  3. Die dem Kunden überlassene Software, insbesondere der Quellcode, verbleibt einschließlich der gesamten Dokumentation im Eigentum von collective mind.

8. Update und Support

  1. Wird collective mind beauftragt, die Wartung und den Support von Software zu übernehmen, so wird vertraglich in einem Leistungsschein (SLA) der Umfang dieser Leistungen vereinbart.
  2. collective mind ist verpflichtet, vom Kunden gemeldete reproduzierbare Fehler der Software zu untersuchen und dem Kunden nach Möglichkeit einen Workaround zur Verfügung zu stellen.

9. Leistungserbringung

  1. Ort der Leistungserbringung ist soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart, der Geschäftssitz von collective mind.
  2. Die mit der Durchführung der Leistung befassten Mitarbeiter werden von collective mind ausgesucht.
  3. collective mind bestimmt – nach Maßgabe des Leistungsgegenstandes – die Art und Weise der Leistungserbringung.
  4. Die Einschaltung von Subunternehmen ist nur mit vorheriger, ausdrücklicher Zustimmung des Kunden möglich.

10. Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde benennt collective mind einen qualifizierten Ansprechpartner, der während der Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistung für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann.
  2. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass collective mind die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen, technischen Daten etc. vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, Testszenarien zu definieren und zur fristgerechten Bereitstellung von Daten zu Testzwecken.
  4. Der Kunde wird auftretende Fehler collective mind unverzüglich mitteilen und bei der Fehleruntersuchung unterstützen.

11. Mängelrügen / Mängelhaftung

  1. Der Kunde ist verpflichtet, Lieferungen und Leistungen unverzüglich auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel zu untersuchen und diese unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt, schriftlich zu rügen.
  2. Den Kunden trifft die Beweislast für die Einhaltung und Rechtzeitigkeit der Rügeverpflichtung sowie für das Vorliegen und den Zeitpunkt der Feststellung eines Mangels.
  3. collective mind haftet dafür, dass die vertragsgegenständliche Software während der Vertragslaufzeit die im Vertrag spezifizierten Funktionen aufweist.

12. Leistungsstörungen bei Kaufverträgen

  1. Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Sollte trotz aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, wird collective mind die Ware nach Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern.

13. Leistungsstörungen bei Werkverträgen

  1. collective mind ist berechtigt, bei reproduzierbaren Fehlern der Software dem Kunden zunächst einen Workaround zur Verfügung zu stellen.
  2. In allen anderen Fällen ist collective mind verpflichtet, die Leistung ganz oder in Teilen ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen.

14. Haftung

  1. collective mind schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit betroffen sind.
  2. collective mind haftet begrenzt auf die Höhe des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens.

15. Vertragsdauer / Kündigung

  1. Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, beginnt der Vertrag bei monatlich wiederkehrenden Leistungen mit dem Tag der Arbeitsaufnahme und hat eine Mindestlaufzeit von 1 Jahr.
  2. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von 1 Monat vor Ablauf gekündigt wird.
  3. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

16. Verjährung

  1. Schadenersatzansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
  2. Abweichend gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen bei arglistigem Verschweigen, Garantieübernahme, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder vorsätzlicher/grob fahrlässiger Pflichtverletzung.

17. Datenschutz und Verschwiegenheitsverpflichtung

  1. Sowohl collective mind als auch der Kunde sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen Stillschweigen zu wahren.
  2. Soweit collective mind auf personenbezogene Daten zugreifen kann, wird collective mind ausschließlich als Auftragsdatenverarbeiter tätig.

18. Schriftformklausel / Teilunwirksamkeit

  1. Änderungen und Ergänzungen sämtlicher zwischen den Parteien geschlossener Verträge sollen nur schriftlich vereinbart werden.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

19. Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Sämtliche Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus den Vertragsverhältnissen der Parteien ist der Geschäftssitz von collective mind.
  3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von collective mind.
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